1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Xolartec GmbH (im
Folgenden Xolartec GmbH genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen
der Xolartec GmbH und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt). Sämtliche
von der Xolartec GmbH abgegebenen Angebote und zwischen der Xolartec GmbH und dem Kunden
abgeschlossenen Verträge werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB
abgeschlossen. Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde damit
in vollem Umfang einverstanden. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Xolartec GmbH und dem Kunden getroffen werden,
erfolgen in Textform (vgl. § 126 b BGB). Gleiches gilt für sämtliche Angebote
der Xolartec GmbH. Darüber hinaus bestehen keine mündlichen Abreden. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung der Xolartec GmbH in Textform.
2 Angebote, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Sämtliche Erstangebote der Xolartec GmbH sind
freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich,
für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben
im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben, Angaben auf Internetseiten und technische Dokumentationen.
2.2 Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot auf
Abschluss eines Vertrages.
2.3 Die Xolartec GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch
Auftragsbestätigung/Rechnungsstellung (Vorauszahlung, vgl. 5; 5.3) anzunehmen.
Damit kommt der Vertrag zustande. Sollte die Auftragsbestätigung der Xolartec GmbH
von der verbindlichen Bestellung des Kunden (Angebot) abweichen, stellt dies
ein neues Angebot der Xolartec GmbH an den Kunden dar. Der Vertrag kommt dann
entweder durch die Zustimmung des Kunden in Textform oder durch Zahlung der
ersten Abschlagsrechnung durch den Kunden zustande, welche in der Regel
zusammen mit der Auftragsbestätigung an den Kunden versandt wird. Dies gilt
zugleich als Zustimmung des Kunden zu dem Inhalt der Auftragsbestätigung.
2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Produkte
und Dienstleistungen.
2.5 Die Annahme der Bestellung durch die Xolartec GmbH erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Realisierbarkeit sowie der Belieferung durch die Zulieferer der Xolartec GmbH. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung unverzüglich informiert.
2.6 Die Xolartec GmbH ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag an Dritte zu übertragen. Einer
Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
2.7 Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische
Daten oder Angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien
dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- oder
Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert in Textform vereinbart werden.
3 Überlassene Unterlagen
3.1 Die Xolartec GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Abbildungen,
Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, unbeschadet der Rechte
Dritter, vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder
vervielfältigt werden, es sei denn, die Xolartec GmbH erteilt dem Kunden ihre
ausdrückliche Zustimmung in Textform.
4 Rücktrittsrecht
4.1 Die Xolartec GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbauten,
Dachkonstruktion, Dachstuhl, Dachziegel oder die Statik des Bauwerks den
technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaikanlage nicht genügen
oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch
einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage
der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von
4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die Xolartec GmbH fachgerecht behoben werden.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Xolartec GmbH
genannten Preise. Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige
gesetzliche Mehrwertsteuersatz. Zusätzliche Leistungen werden gesondert
berechnet, für diese gilt Vorstehendes entsprechend.
5.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab
Lager“ einschließlich einfacher Verpackung, jedoch ausschließlich Zoll,
Versicherung und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung
gesondert ausgewiesen, hier gilt der zum Zeitpunkt der Ausführung gültige
gesetzliche Mehrwertsteuersatz.
5.3 Forderungen aus Rechnungen der Xolartec GmbH sind sofort fällig und spätestens 7 Tage nach
Erhalt der Rechnung vom Kunden zu zahlen. Mit Erteilung der
Auftragsbestätigung an den Kunden ist die Xolartec GmbH berechtigt, dem Kunden eine
Vorauszahlung in Höhe von 60% des voraussichtlichen Gesamtpreises als
Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist die Xolartec GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5.4 Schuldbefreiende Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung
genannte Konto der Xolartec GmbH.
5.5 Soweit nichts anderes in Textform vereinbart wurde, umfasst der in der Bestellung
angegebene Preis die Lieferung von Modulen, Wechselrichtern, das komplette
Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die Installation der PV-Anlage bis zum
Wechselrichter und zum Wechselstromanschluss. Hiervon ausgenommen sind die Neuinstallation
eines Zählerschranks sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhergesehene
Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation.
5.6 Die Leistung der PV-Anlage wird von der Anzahl und der Leistung der verwendeten Module
bestimmt. Der in der Bestellung angegebene Preis orientiert sich ausschließlich
an der Anzahl der Module und der jeweiligen Nennleistung.
5.7 Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen oder die Nennleistung des
Batteriesystems nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet die Xolartec GmbH die
Mehrleistung im Rahmen eines Nachtragsangebotes gesondert an.
5.8 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden – unbeschadet weitergehender Ansprüche –
Verzugszinsen nach § 288 BGB fällig.
5.9 Wechsel und Schecks werden nicht an Zahlung Statt geleistet angesehen. Etwas anderes gilt
nur auf Grund ausdrücklicher, gesonderter vorheriger Vereinbarung in Textform.
5.10 Soweit der Kunde den Vertragsabschluss unter den Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch
Dritte stellt, kann er sich auf diesen Vorbehalt nur berufen, soweit er auf
Verlangen der Xolartec GmbH die Nichteinbringlichkeit einer entsprechenden
Finanzierungszusage nachweist.
6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
7 Lieferzeit
7.1 Die Vereinbarung von Lieferterminen oder –fristen bedarf der Textform.
7.2 In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine
unverbindlich.
7.3 Die Einhaltung in Textform bestätigter Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt
der mangelfreien und rechtzeitigen Lieferung der Zulieferer der Xolartec GmbH.
7.4 In Textform bestätigte Lieferfristen und –Termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf die Ware das Lager der Xolartec GmbH verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die
Ware ohne Verschulden der Xolartec GmbH nicht rechtzeitig abgesendet werden kann und
Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der
Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der Xolartec GmbH verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7.5 Der Beginn der von der Xolartec GmbH angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden,
insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher
und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Abklärung aller
technischen Fragen voraus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu
tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich, d.h. insbesondere der
Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge und Kraftfahrzeuge)
sichergestellt ist. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der Xolartec GmbH
unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager-
und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Baustoffe
auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten gelagert werden
können.
7.6 Die Xolartec GmbH ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
7.7 Wird die Xolartec GmbH trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer
Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch Eintritt
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B.
Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung,
Betriebsstörungen), auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die Xolartec GmbH in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, so wird die Xolartec GmbH von den Leistungspflichten befreit.
7.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten,
ist die Xolartec GmbH berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es
vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
8 Versand und Gefahrenübergang
8.1 Der Versand erfolgt nach Wahl der Xolartec GmbH transportversichert durch eine Spedition oder durch
Selbstvornahme (Montageteam). Die Kosten von Versand und Transportversicherung
trägt die Xolartec GmbH.
8.2 Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme vom Spediteur auf sichtbare Schäden zu
überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Speditionsübergabeprotokoll
schriftlich zu vermerken. Die Xolartec GmbH ist unverzüglich über festgestellte Schäden
zu unterrichten.
8.3 Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert
sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so
geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn
dieser sich in Annahmeverzug befindet.
9 Montage
9.1 Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist
die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Kunde
sichert zu, dass sein Gebäude die erforderliche statische Eigenschaft
aufweist. Er unternimmt auf eigene Kosten alle hierzu erforderlichen Maßnahmen,
um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu,
dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar
gefährlichen Stoffen ist.
9.2 Der Kunde
hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder
Inbetriebnahme der Anlage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt
werden kann. Dazu gehört unter anderem, aber nicht ausschließlich, die
Herstellung von Baufreiheit am Ort der Montage.
9.3 Soweit zur Montage der Anlage eine Dachsanierung, Reparaturen des Daches oder Maßnahmen
zur statischen Ertüchtigung des Daches erforderlich sind, sind diese von der Xolartec GmbH nicht geschuldet, sondern durch den Kunden vor Beginn der Montage auf
eigene Kosten durchzuführen.
9.4 Der Kunde versichert, dass der Errichtung der Anlage keine denkmalschutzrechtlichen
Auflagen entgegenstehen.
9.5 Der Kunde gestattet der Xolartec GmbH bzw. den von der Xolartec GmbH beauftragten Dritten
uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der
vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
9.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen hier nicht nach, gehen dadurch bedingte
Verzögerungen im Bauablauf nicht zu Lasten der Xolartec GmbH. Evtl. Lieferfristen verlängern
sich entsprechend.
10 Softwarenutzung
10.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein ausschließliches und
nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich
ihrer Dokumentation zu nutzen. Die Software wird ausschließlich zur Verwendung
auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung,
Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung des Objektcodes in den
Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.
11 Gewährleistung/Mangelhaftung und Prüfpflicht
11.1 Ist der Kunde Verbraucher, ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der
(Teil-) Leistung diese zu überprüfen und auf eventuelle Abweichungen vom Auftragsvolumen
und auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und schriftlich gegenüber der
Xolartec GmbH anzuzeigen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu rügen. Erfolgt die Anzeige
nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte.
Das gilt nicht, wenn die Xolartec GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat oder
eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernimmt.
11.2 Im Fall eines Mangels wird die Xolartec GmbH die Nacherfüllung zunächst durch
Nachbesserung, ggf. auch durch Ersatzlieferung, vornehmen. Eine Nachbesserung
gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich,
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den
Umständen etwas anderes ergibt.
11.3 Die Leistungs- und Produktgarantien der verwendeten Komponenten (PV-Module,
Wechselrichter und des Batteriesystems) werden ausschließlich von deren Herstellern
gewährt. Daher sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den
Hersteller zu richten.
12 Haftungsausschluss
12.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Xolartec GmbH, sofern der Kunde Ansprüche
gegen diese geltend macht.
12.2 Von dem unter Ziffer 12.1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat die Xolartec GmbH dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftungfür Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Xolartec GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.3 Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
13 Eigentumsvorbehalt
13.1 Die Xolartec GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Xolartec GmbH berechtigt, die Ware
in unversehrtem Zustand zurückzuverlangen. Die Xolartec GmbH ist nach Rücknahme
der Ware zu deren Verwendung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten –
anzurechnen.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig
durchführen.
13.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Xolartec GmbH unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, sodass die Xolartec GmbH Klage gemäß § 771 ZPO
erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Xolartec GmbH die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Xolartec GmbH entstandenen Ausfall.
13.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er
tritt der Xolartec GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der der
Xolartec GmbH zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne
oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Xolartec GmbH, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Xolartec GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die Xolartec GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
13.5 Die Xolartec GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenen Sicherheiten obliegt der Xolartec GmbH.
14 Datenschutz
14.1 Detaillierte Informationen zum Datenschutz und die damit verbundenen Rechte des Kunden sind
im Internet unter https://xolartec.de/datenschutz/
verfügbar. Bei Bedarf und auf Anforderung stellt die Xolartec dem Kunden diese
Datenschutzinformationen auch in Textform zur Verfügung.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Die gesamten Rechtbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke
enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In allen
Fällen der Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt, dass
eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem
wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt, jedoch
wirksam ist und der Erfüllung des Vertrages dienlich ist.
15.3 Zahlungs-, Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Güstrow.
Soweit der Kunde Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Xolartec GmbH, Stand Januar 2022.